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Finanzierung

Wer übernimmt eigentlich die Kosten für die Lerntherapie?

Krankenkassen

Auch wenn die Lese- und Rechtschreibstörung ( F81.0) und die isolierte Reichtschreibstörung (F81.1) eine medizinische Diagnose ist, kommen die Krankenkassen für die entstehenden Kosten leider nicht auf.


Jugendämter

Kontaktieren Sie ihr örtliches Jugendamt. Wenn Ihr Kind die Voraussetzung für die Eingliedrungshilfe gemäß §35a SGB VIII erfüllt, übernehmen die Jugendämter in der Regel die enstehenden Kosten für eine Lerntherapie. Für den Antrag beim Jugendamt benötigen Sie:

- einen schriftlichen Antrag, 

- ein ärztliches Gutachten (Gutachten nach ICD- 10), 

- eine schulische Stellungnahme

und eine Bestätigung der Schule, dass keine ausreichende innerschulische Förderung gegeben ist.


Bildung und Teilhabe (BuT)

Unter bestimmten Voraussetzungen können unsere Lerntherapien nun auch staatlich gefördert werden. Berechtigt sind z.B. Familien welche Bürgergeld, Sozialhilfen SGB XII oder §2 AsylbLG, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrem Jobcenter oder  Sozialamt.

Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie Fragen zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten haben.